Corona-Konjunkturpaket: Was müssen Online-Shops jetzt beachten?
Juni 2020
Innerhalb des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung eine temporäre Steuersenkung gültig ab 1.Juli 2020 beschlossen. Vorerst soll diese Maßnahme bis zum Ende des Jahres gelten. Für alle Händler bedeutet dies eine Anpassung der Steuersätze in ihrem Online-Shop. Wir klären zu den Hintergründen auf und unterstützen euch bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Corona-Konjunkturpaket: Was ändert sich?
Im Rahmen eines milliardenschweren Konjunkturpakets wird die Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020 bis zum Ende des Jahres von 19 % auf 16 % gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz reduziert sich von 7 % auf 5 %.
Eine historische Entwicklung, denn seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1968 ist diese stets gestiegen, aber nie abgesenkt worden.
Die Regierung erhofft sich durch diese Anpassung eine Entlastung für die Bürger und will damit gleichzeitig die Wirtschaft stärken. Eine Verlängerung über das Jahr 2020 hinaus ist momentan nicht geplant.
Welche Möglichkeiten habe ich als Händler?
Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist eine Weitergabe der Steuerersparnis an den Kunden. Einzelne Politiker ermahnen Unternehmen, dies auch wirklich umzusetzen. Kunden werden gebeten, Händler gegebenenfalls darauf anzusprechen. Die endgültige Entscheidung liegt natürlich bei dir.
Als Online-Shop Betreiber hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Du gibst die Ersparnis an den Kunden weiter
Dies erfordert eine Preisanpassung aller Produkte in deinem Online-Shop, auf deinen Rechnungen, im Warenwirtschaftssystem usw. Eine Herausforderung, gerade auch wenn du nicht nur digital verkaufst, sondern ebenfalls Printprodukte für die Bewerbung nutzt oder im stationären Handel agierst.
2. Die Preise bleiben gleich, es gibt keine Ersparnis für den Kunden
Vorteil dieser Variante ist eine leichte Gewinnerhöhung für dich als Händler. Gerade nach der schwierigen Corona-Zeit ist dies eine Option, um die finanziellen Einbußen abzufedern. Vom Kunden kann dies allerdings auch negativ aufgefasst werden. Zudem besteht die Gefahr, dass deine Mitbewerber günstiger verkaufen, als du.
Überleg dir, welche Variante für dich in Frage kommt und wie du dies deinen Kunden am besten kommunizierst.
Welche Anpassungen muss ich in meinem Online-Shop vornehmen?
Momentan wird in Fachforen viel darüber diskutiert, wie die vorübergehende Anpassung der Mehrwertsteuer erfolgen kann. Ziel ist eine einfache und effiziente Lösung in den verschiedenen Shopsystemen, sodass die Steuer im Shop und auf Rechnungen korrekt ausgewiesen wird. Auch wir beschäftigen uns intensiv mit diesem Thema und arbeiten an Lösungsvorschlägen für Shopware und alle weiteren vorhandenen Shop-Systeme unserer Kunden.
Die Herausforderung ist, dass Rechnungen ab dem 1. Juli 2020 pünktlich 0:00 Uhr mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz und ab dem 1. Januar 2021, ebenfalls 0:00 Uhr, wieder mit 19 % Mehrwertsteuer verschickt werden müssen. Momentan kann dies nur händisch erfolgen.
Für die E-Commerce-Software Shopware soll kurzfristig ein Plugin zur Verfügung stehen, welches den Steuersatz korrigiert und ab dem 01.01.2021 wieder auf den richtigen Wert anhebt. Wir beobachten den Stand der Entwicklung und werden dieses Plugin schnellstmöglich für euch testen.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
Benötigst du noch Hilfe bei der Mehrwertsteuer-Anpassung in deinem Shop?
Schreib uns gern eine Nachricht an kontakt@w3work.de und wir finden eine passende Lösung.